{"id":12,"date":"2016-04-29T08:00:09","date_gmt":"2016-04-29T06:00:09","guid":{"rendered":"http:\/\/www.ogv-steinheim.de\/?page_id=12"},"modified":"2023-02-25T14:10:07","modified_gmt":"2023-02-25T13:10:07","slug":"satzung","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.ogv-steinheim.de\/?page_id=12","title":{"rendered":"Satzung"},"content":{"rendered":"\n<p><\/p>\n\n\n\n<p>Obst- und Gartenbauverein e.V. Steinheim am Albuch<\/p>\n\n\n<p><strong>\u00a71 Name, Sitz, Rechtsnatur und Gesch\u00e4ftsjahr<\/strong><\/p>\n<p>Der Verein f\u00fchrt den Namen Obst- und Gartenbauverein e.V. Steinheim am Albuch, nachstehend kurz Verein genannt<em>.<\/em> Er hat seinen Sitz in Steinheim am Albuch. Der Verein ist in das Vereinsregister des Amtsgerichtes Ulm eingetragen. Er verfolgt ausschlie\u00dflich und unmittelbar gemeinn\u00fctzige Zwecke im Sinne des Abschnittes \u201esteuerbeg\u00fcnstigte Zwecke\u201c der Abgabenordnung.<\/p>\n<p>Der Verein ist selbstlos t\u00e4tig. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.<\/p>\n<p>Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig hohe Verg\u00fctungen beg\u00fcnstigt werden. Die Mitglieder d\u00fcrfen keine Zuwendungen erhalten. Mittel des Vereins d\u00fcrfen nur f\u00fcr satzungs\u00adgem\u00e4\u00dfe Zwecke verwendet werden.<\/p>\n<p>Das Gesch\u00e4ftsjahr ist das Kalenderjahr.<\/p>\n<p><strong>\u00a72 Verg\u00fctungen f\u00fcr die Vereinst\u00e4tigkeit <\/strong><\/p>\n<ol>\n<li>Die Vereins\u00e4mter werden grunds\u00e4tzlich ehrenamtlich ausge\u00fcbt.<\/li>\n<li>Bei Bedarf k\u00f6nnen Vereins\u00e4mter im Rahmen der haushaltsrechtlichen M\u00f6glichkeiten gegen Zahlung einer Aufwandsentsch\u00e4digung nach \u00a7 3 Nr. 26a EStG ausge\u00fcbt werden.<\/li>\n<li>Die Entscheidung \u00fcber eine entgeltliche Vereinst\u00e4tigkeit nach Abs. (2) trifft der Gleiches gilt f\u00fcr die Vertragsinhalte und die Vertragsbeendigung.<\/li>\n<li>Der Beirat ist erm\u00e4chtigt, f\u00fcr T\u00e4tigkeiten f\u00fcr den Verein die Zahlung einer angemessenen Verg\u00fctung oder Aufwandsentsch\u00e4digung zu bestimmen. Ma\u00dfgebend ist die Haushaltslage des Vereins.<\/li>\n<li>Im \u00dcbrigen haben die Mitglieder und Mitarbeiter des Vereins einen Aufwendungs\u00ad\u00adersatzanspruch nach \u00a7 670 BGB f\u00fcr solche Aufwendungen, die ihnen durch die T\u00e4tigkeit f\u00fcr den Verein entstanden sind. Hierzu geh\u00f6ren insbesondere Fahrtkosten, Reisekosten, Porto, Telefon usw.<\/li>\n<li>Der Anspruch auf Aufwendungsersatz kann nur innerhalb des Gesch\u00e4ftsjahres geltend gemacht werden. Erstattungen werden nur gew\u00e4hrt, wenn die Aufwendungen mit Belegen und Aufstellungen, die pr\u00fcff\u00e4hig sein m\u00fcssen, nachgewiesen werden.<\/li>\n<li>Vom Beirat k\u00f6nnen per Beschluss im Rahmen der steuerrechtlichen M\u00f6glichkeiten Grenzen \u00fcber die H\u00f6he des Aufwendungsersatzes nach \u00a7 670 BGB festgesetzt werden.<\/li>\n<li>Weitere Einzelheiten regelt die Finanzordnung des Vereins, die vom Beirat erlassen und ge\u00e4ndert wird. Sie ist nicht Bestandteil dieser Satzung und wird daher nicht in das Vereinsregister eingetragen.<\/li>\n<\/ol>\n<p><strong>\u00a73 Ziele des Vereins<\/strong><\/p>\n<p>Der Verein erstrebt die allgemeine F\u00f6rderung der Obst- und Gartenkultur sowie der Landschaftspflege innerhalb seines Vereinsgebietes.<\/p>\n<p>Im Besonderen stellt er sich zur Aufgabe:<\/p>\n<ul>\n<li>F\u00f6rderung des Obstbaues zum Nutze und Wohle der Einzelmitglieder sowie der Allgemeinheit, auch unter Ber\u00fccksichtigung seiner landschaftspr\u00e4genden Bedeutung.<\/li>\n<li>F\u00f6rderung der Gartenkultur &#8211; mit Ausnahme des Erwerbsgartenbaus \u2013 zugleich als Beitrag zur Landschaftsentwicklung.<\/li>\n<li>F\u00f6rderung der Pflanzenzucht und Kleing\u00e4rtnerei.<\/li>\n<li>F\u00f6rderung der Heimatpflege und Ortsversch\u00f6nerung durch Gartenbau und Gr\u00fcngestaltung.<\/li>\n<li>F\u00f6rderung eines wirksamen Umwelt-, Landschafts- und Naturschutzes.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Diese Ziele sollen erreicht werden durch:<\/p>\n<ul>\n<li>Abhaltung von Versammlungen mit Fachvortr\u00e4gen, Durchf\u00fchrung von Schnittunterweisungen, Lehrg\u00e4ngen, Rundg\u00e4nge und evtl. Lehrschauen.<\/li>\n<li>Gemeinsame Lehrfahrten und Besichtigungen beispielhafter Obst- und Gartenanlagen.<\/li>\n<li>Nachwuchsf\u00f6rderung f\u00fcr den heimischen Obst- und Gartenbau.<\/li>\n<li>Die Aufkl\u00e4rung der \u00d6ffentlichkeit durch Vortr\u00e4ge, Presseberichte und anderes.<\/li>\n<li>Die Empfehlung und Werbung f\u00fcr den Besuch von Veranstaltungen des Kreisverbandes f\u00fcr Obstbau, Garten und Landschaft Heidenheim sowie des Landesverbandes f\u00fcr Obstbau, Garten und Landschaft Baden-W\u00fcrttemberg e.V. (LOGL).<\/li>\n<\/ul>\n<p>Die Vertretung des Erwerbsobstbaues ist nicht Ziel des Obst- und Gartenbauvereins.\u00a0<\/p>\n<p><strong>\u00a74 Organisation, Gliederung und Aufbau <\/strong><\/p>\n<p>Der Verein setzt sich aus Einzelmitgliedern zusammen. Er ist mit allen Mitgliedern dem Kreisverband f\u00fcr Obstbau, Garten und Landschaft e.V. mit Sitz in Heidenheim und unmittelbar \u00fcber diesen dem Landesverband f\u00fcr Obstbau, Garten und Landschaft Baden-W\u00fcrttemberg e.V., Stuttgart, angeschlossen.<\/p>\n<p>Die Vertretung der wirtschaftlichen Interessen des Erwerbsobstbaus ist nicht das Ziel des Vereins. Die Erwerbsobstbauern k\u00f6nnen neben ihrer ordentlichen Mitgliedschaft im Verein in einer anderen Organisation zusammengefasst sein und werden von dieser wirtschaftspolitisch vertreten.<\/p>\n<p><strong>\u00a75 Mitgliedschaft <\/strong><\/p>\n<p>Der Verein hat ordentliche Mitglieder, Ehrenmitglieder und f\u00f6rdernde Mitglieder ohne Stimmrecht.<\/p>\n<p>Ordentliche Mitglieder k\u00f6nnen alle Personen werden, die Zweck und Ziel des Vereins anerkennen und bereit sind, an der L\u00f6sung der gestellten Aufgaben mitzuwirken. F\u00f6rdernde Mitglieder k\u00f6nnen au\u00dfer Einzelpersonen auch K\u00f6rperschaften (Gemeinden) und sonstige juristische Personen sein.<\/p>\n<p>Der Beitritt erfolgt durch schriftliche Anmeldung beim 1. Vorsitzenden. Die Anmeldung gilt gleichzeitig als Begr\u00fcndung, dass sich das Mitglied der Satzung vollinhaltlich unterwirft.<\/p>\n<p>\u00dcber die Aufnahme im Verein entscheidet der Beirat. Die Entscheidung des Beirates ist dem Antragsteller unter Aush\u00e4ndigung der Vereinssatzung mitzuteilen.<\/p>\n<p><strong>\u00a76 Ende der Mitgliedschaft <\/strong><\/p>\n<p>Die Mitgliedschaft endet:<\/p>\n<ul>\n<li>Durch Austritt, der dem 1. Vorsitzenden schriftlich auf Schluss eines Kalenderjahres, sp\u00e4testens bis zum 30. September des betreffenden Jahres, zu erkl\u00e4ren ist.<\/li>\n<li>Durch Ausschluss, der vom Beirat beschlossen wird, wenn vereinssch\u00e4digendes Verhalten und\/oder Beitragsr\u00fcckst\u00e4nde von mehr als einem Jahr vorliegen. Der Ausschluss ist dem Mitglied, soweit erforderlich, schriftlich mitzuteilen.<\/li>\n<li>Durch den Tod.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Ausgeschiedene oder ausgeschlossene Mitglieder haben keinerlei Anspruch an das Vereinsverm\u00f6gen, sind aber verpflichtet, ihre Verbindlichkeiten f\u00fcr das laufende Gesch\u00e4ftsjahr voll zu erf\u00fcllen.<\/p>\n<p><strong>\u00a77 Rechte und Pflichten der Mitglieder <\/strong><\/p>\n<p>Die Mitglieder sind berechtigt:<\/p>\n<ul>\n<li>Aufkl\u00e4rung und Rat in allen obst- und gartenbaulichen Angelegenheiten einzuholen;<\/li>\n<li>Antr\u00e4ge zu stellen. Soweit diese Antr\u00e4ge f\u00fcr die Mitgliederversammlung bestimmt sind, sind diese mindestens 5 Tage vor derselben dem Vorsitzenden schriftlich einzureichen;<\/li>\n<li>die Einrichtungen und Verg\u00fcnstigungen des Vereins in Anspruch zu nehmen;<\/li>\n<li>an den Vereinsveranstaltungen und Versammlungen teilzunehmen, gegebenenfalls aktiv mitzuwirken, das Wort zu ergreifen, abzustimmen und zu w\u00e4hlen.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Die derzeit g\u00fcltigen Regelungen zum Datenschutz finden Anwendung beim Umgang mit personenbezogenen Daten<\/p>\n<p>Die Mitglieder sind verpflichtet:<\/p>\n<ul>\n<li>Die Satzung und sonstigen Anordnungen des Vereins zu beachten und zu erf\u00fcllen;<\/li>\n<li>sich f\u00fcr die Durchf\u00fchrung der Ziele des Vereins gem\u00e4\u00df \u00a7 3 der Satzung im Vereinsgebiet einzusetzen;<\/li>\n<li>die Einrichtungen des Vereins bei deren Gebrauch schonend zu behandeln und die durch unsachgem\u00e4\u00dfe Behandlung verursachten Sch\u00e4den auf Verlangen des Beirats zu verg\u00fcten;<\/li>\n<li>die Vereinsbeitr\u00e4ge in der festgesetzten H\u00f6he gem\u00e4\u00df \u00a7 8 der Satzung fristgerecht abzuf\u00fchren;<\/li>\n<li>f\u00fcr die Ziele des Vereins, des Kreis- und Landesverbandes und f\u00fcr die Verbandszeitschrift zu werben.<\/li>\n<\/ul>\n<p><strong>\u00a78 Mittel des Vereins <\/strong><\/p>\n<p>Die zur Erf\u00fcllung der Vereinsaufgaben notwendigen Mittel werden aufgebracht:<\/p>\n<ul>\n<li>durch Beitr\u00e4ge der Mitglieder,<\/li>\n<li>durch \u00dcbersch\u00fcsse aus Unternehmungen oder Veranstaltungen des Vereins,<\/li>\n<li>durch Zusch\u00fcsse aus \u00f6ffentlichen Quellen,<\/li>\n<li>durch sonstige Zuwendungen an den Verein.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Die H\u00f6he des ordentlichen Beitrags wird durch die Mitgliederversammlung bestimmt. Bei Notwendigkeit kann die Erhebung eines au\u00dferordentlichen Beitrags in der Mitglieder\u00adversammlung beschlossen werden.<\/p>\n<p><strong>\u00a79 Organe des Vereins <\/strong><\/p>\n<p>Organe des Vereins sind:<\/p>\n<ul>\n<li>die Mitgliederversammlung<\/li>\n<li>der Vorstand<\/li>\n<li>der Beirat<\/li>\n<\/ul>\n<p><strong>\u00a710 Die Mitgliederversammlung <\/strong><\/p>\n<p>Die Mitgliederversammlung ist das oberste beschlussfassende Organ des Vereins. Die ordentliche Mitgliederversammlung findet mindestens einmal j\u00e4hrlich im Laufe des 1. Vierteljahres statt. Die Einberufung erfolgt durch schriftliche Einladung oder \u00f6ffentlich im amtlichen Mitteilungsblatt (Albuch-Bote) mit Bekanntgabe der Tagesordnung, des Ortes und der Uhrzeit. Die Einladung hat mindestens 8 Tage vor der Versammlung zu erfolgen.<\/p>\n<p>Jede ordnungsgem\u00e4\u00df einberufene Mitgliederversammlung ist ohne R\u00fccksicht auf die Zahl der anwesenden Mitglieder beschlussf\u00e4hig. Die Beschlussfassung erfolgt mit einfacher Stimmenmehrheit. Bei Stimmengleichheit entscheidet der 1. Vorsitzende.<\/p>\n<p>Eine Ausnahme hiervon bildet der \u00a7 14 betreffs Satzungs\u00e4nderung und \u00a7 16 betreffs Aufl\u00f6sung des Vereins.<\/p>\n<p>Die Wahlen sind geheim, sie k\u00f6nnen aber auch, wenn niemand widerspricht, durch Zuruf oder Handzeichen erfolgen. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los.<\/p>\n<p>Der Mitgliederversammlung obliegt:<\/p>\n<ul>\n<li>Die Entgegennahme der T\u00e4tigkeitsberichte sowie des Kassen- und Kassenpr\u00fcfungsberichtes.<\/li>\n<li>Die Entlastung des Vorstands.<\/li>\n<li>Die Festsetzung des Jahresbeitrages.<\/li>\n<li>Die Wahl des 1. Vorsitzenden, des 2. Vorsitzenden, des Kassenf\u00fchrers, des Schriftf\u00fchrers, der Kassenpr\u00fcfer und des Beirats.<\/li>\n<li>Satzungs\u00e4nderungen, soweit sie zur Erreichung der Vereinsaufgaben und zur zweckentsprechenden Stellung der Dachorganisation auf Kreis-, Landes- und Bundesebene dienlich erscheint.<\/li>\n<li>Beschlussfassung \u00fcber Antr\u00e4ge und Vorschl\u00e4ge, die ihr vom Vorsitzenden oder vom Beirat zur Entscheidung vorgelegt werden.<\/li>\n<li>Die Berufungsentscheidung gegen den Ausschluss und die Versagung der Aufnahme eines Mitglieds durch den Beirat.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Eine au\u00dferordentliche Mitgliederversammlung hat innerhalb von 2 Monaten stattzufinden, wenn ein F\u00fcnftel der Mitglieder eine solche beantragt oder der Vorstand bzw. Beirat die Einberufung beschlie\u00dft.<\/p>\n<p><strong>\u00a711 Vorstand <\/strong><\/p>\n<p><strong>Der Vorstand besteht aus dem:<\/strong><\/p>\n<ul>\n<li>Vorsitzenden<\/li>\n<li>Vorsitzenden<\/li>\n<li>Kassenf\u00fchrer<\/li>\n<li>Schriftf\u00fchrer<\/li>\n<\/ul>\n<p>Die Vorstandsmitglieder nehmen ihre Aufgaben ehrenamtlich wahr.<\/p>\n<p>Dem Vorstand obliegt die Beschlussfassung aller Angelegenheiten der Vereinsf\u00fchrung, soweit diese nicht dem Beirat oder der Mitgliederversammlung vorbehalten sind. Der Vorstand kann einzelne Aufgaben auf einzelne Vorstandsmitglieder zur Erledigung \u00fcbertragen. Der Vorstand ist beschlussf\u00e4hig, wenn mehr als die H\u00e4lfte der gew\u00e4hlten Mitglieder anwesend sind.<\/p>\n<p>Vorstand im Sinne von \u00a7 26 BGB sind der 1. Vorsitzende und der 2. Vorsitzende. Dieser Vorstand ist f\u00fcr die Beschlussfassung in allen Angelegenheiten der laufenden Vereinsf\u00fchrung zust\u00e4ndig. Beide Vorsitzende sind jeder f\u00fcr sich allein vertretungs\u00adberechtigt. Intern gilt, dass jeweils der 1. Vorsitzende und bei dessen Verhinderung sein Stellvertreter t\u00e4tig wird.<\/p>\n<p>Die Wahl des Vorstands erfolgt auf die Dauer von 3 Jahren. Wiederwahl ist zul\u00e4ssig. Der 1. und 2. Vorsitzende sowie der Kassenf\u00fchrer und der Schriftf\u00fchrer werden in je einem besonderen Wahlgang gew\u00e4hlt. Ausscheidende Vorsitzende bleiben so lange im Amt, bis der neu gew\u00e4hlte Vorsitzende in das Vereinsregister eingetragen ist.<\/p>\n<p>Der Vorsitzende<br \/>oder sein Stellvertreter f\u00fchrt die Beschl\u00fcsse der Mitgliederversammlung und des Beirats aus bzw. \u00fcberwacht deren Ausf\u00fchrung. Er leitet die Mitglieder\u00adversammlung, die Sitzungen des Vorstands, des Beirats und die sonstigen Veranstaltungen des Vereins. Er erledigt die sich aus dem laufenden Gesch\u00e4fts\u00adverkehr sich ergebenden Angelegenheiten und \u00fcberwacht die T\u00e4tigkeit des Kassenf\u00fchrers und des Schriftf\u00fchrers. \u00dcber alle wesentlichen Vorg\u00e4nge sind die weiteren Vorstands- und Beiratsmitglieder zu unterrichten. Ihm steht es frei, zu allen Veranstaltungen des Vereins im Bedarfsfall Sachverst\u00e4ndige beratend hinzuzuziehen.<\/p>\n<p>Dem Vorstand obliegt:<\/p>\n<ul>\n<li>Die Aufstellung des Jahresprogramms.<\/li>\n<li>Die Ergreifung von Ma\u00dfnahmen, die zur Erreichung der Vereinszwecke und -ziele dienlich und geboten sind.<\/li>\n<li>Die Verwaltung des Vereinsverm\u00f6gens und der Vereinsmittel.<\/li>\n<li>Das Vorschlagsrecht zur Ernennung von Ehrenvorstandsmitgliedern und Ehrenmitgliedern durch den Vorsitzenden.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Der Kassenf\u00fchrer<br \/>hat den ordentlichen Einzug der Vereinsbeitr\u00e4ge zu vollziehen sowie \u00fcber alle anfallenden Gesch\u00e4fte Eintragungen zu machen. Er hat den regelm\u00e4\u00dfigen Abschluss des Gesch\u00e4ftsjahres vorzunehmen und diesen den von der Mitglieder\u00adversammlung gew\u00e4hlten Kassenpr\u00fcfern vorzulegen. Den Kassenpr\u00fcfern steht das Recht zu, zu irgendeiner Zeit eine Kassenrevision vorzunehmen. Der Pr\u00fcfungsbericht wird im Anschluss an den Kassenbericht in der Mitgliederversammlung vorgetragen. Nach einer eventuellen Aussprache kann die Entlastung des Kassenf\u00fchrers und danach die Entlastung des Gesamtvorstandes erfolgen. Dem Kassenf\u00fchrer obliegt auch die gewissenhafte F\u00fchrung der Mitgliederliste.<\/p>\n<p>Der Schriftf\u00fchrer<br \/>hat \u00fcber alle Sitzungen und Mitgliederversammlungen Niederschriften anzufertigen, die von ihm und dem Versammlungsleiter zu unterzeichnen sind. Die Niederschriften haben alle wichtigen Vorg\u00e4nge, insbesondere Antr\u00e4ge und gefasste Beschl\u00fcsse und die Art, wie diese zustande kamen, zu enthalten.<\/p>\n<p><strong>\u00a712 Beirat <\/strong><\/p>\n<p>Allgemeines<\/p>\n<p>Der Beirat besteht &#8211; au\u00dfer den Mitgliedern des Vorstandes &#8211; aus mindestens drei weiteren Vereinsmitgliedern als Beisitzer, den Fachberatern und dem Ger\u00e4tewart. Er wird von der Mitgliederversammlung in einem gesonderten Wahlgang auf die Dauer von drei Jahren gew\u00e4hlt. Wiederwahl ist zul\u00e4ssig. Dem Vorsitzenden steht es frei, im Bedarfsfalle Sachverst\u00e4ndige mit beratender Stimme zuzuziehen.<\/p>\n<p>Der Beirat wird vom Vorsitzenden einberufen, wenn der Vorsitzende einen Zusammentritt im Interesse des Vereins f\u00fcr notwendig erachtet. Die Form der Einladung bestimmt der Vorsitzende. Der Beirat ist bei ordnungsgem\u00e4\u00dfer Einladung beschlussf\u00e4hig, wenn die H\u00e4lfte der Mitglieder anwesend ist. Die Beschlussfassung erfolgt mit einfacher Stimmenmehrheit.<\/p>\n<p>Rechte und Pflichten<\/p>\n<p>Der Beirat hat den Vorstand in der Erf\u00fcllung seiner Aufgaben zu unterst\u00fctzen. Der Beirat trifft die Vorbereitungen f\u00fcr das Jahresprogramm, f\u00fcr die Vereinsveranstaltungen, f\u00fcr Satzungs\u00e4nderungen, f\u00fcr Vorstandswechsel und dergleichen.<\/p>\n<p>Der Ger\u00e4teverwalter<br \/>hat die Aufgabe, alle dem Verein geh\u00f6renden Einrichtungen und Fachb\u00fccher zu verwalten, auf einem geordneten Zustand zu halten und gewissenhafte Listen zu f\u00fchren. Er hat die bei den einzelnen Mitgliedern stationierten und dem Verein geh\u00f6renden Ger\u00e4te (Spritzen und dergleichen) von Zeit zu Zeit zu \u00fcberpr\u00fcfen.<\/p>\n<p>Die Fachberater unterst\u00fctzen den Vorstand auf fachlichem Gebiet.<\/p>\n<p><strong>\u00a713 Verbandszeitschrift <\/strong><\/p>\n<p>Das offizielle Fachmagazin der Obst- und Gartenbauvereine ist die Zeitschrift \u201eObst und Garten\u201c, Organ des Landesverbandes f\u00fcr Obstbau, Garten und Landschaft, Stuttgart. Der Bezug dieser Zeitschrift wird den Mitgliedern empfohlen.<\/p>\n<p><strong>\u00a714 Satzungs\u00e4nderungen <\/strong><\/p>\n<p>Die Beschlussfassung \u00fcber \u00c4nderung dieser Satzung obliegt der Mitglieder\u00adversammlung. Beabsichtigte oder beantragte \u00c4nderungen sind den Mitgliedern mit der Einladung zur Mitgliederversammlung\u00a0 schriftlich zur Kenntnis zu bringen. Die Beschlussfassung erfolgt mit 2\/3-Stimmenmehrheit der anwesenden Mitglieder.<\/p>\n<p>\u00c4nderungen, die vom Registergericht oder Finanzamt gefordert oder empfohlen werden und den Wesenskern der Satzung nicht beeinflussen, k\u00f6nnen ebenso wie redaktionelle \u00c4nderungen vom Beirat beschlossen werden. Der n\u00e4chsten Mitgliederversammlung ist ein solcher Beschluss bekannt zu geben.<\/p>\n<p><strong>\u00a715 Aufsicht \u00fcber den Verein <\/strong><\/p>\n<p>Der Verein untersteht hinsichtlich seiner gesamten Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung der Aufsicht des Kreisverbandes f\u00fcr Obstbau, Garten und Landschaft e.V., Heidenheim. Es ist erw\u00fcnscht, dass der Vorsitzende sowie die Beratungsstelle f\u00fcr Obstbau, Garten- und Landschaftspflege des Landratsamtes \u00fcber wesentliche Veranstaltungen des Vereins unterrichtet werden.<strong>\u00a0<\/strong><\/p>\n<p><strong>$16 Aufl\u00f6sung des Vereins <\/strong><\/p>\n<p>Die Aufl\u00f6sung des Vereins kann nur durch Beschluss der Mitgliederversammlung erfolgen, die zu diesem Zweck einberufen werden muss. Die Einladung erfolgt gem\u00e4\u00df den Bestimmungen des \u00a7 10. Zur Aufl\u00f6sung ist eine 2\/3-Mehrheit aller stimmberechtigten Mitglieder erforderlich. Kommt diese nicht zu Stande, so ist innerhalb einer Frist von zwei Monaten eine au\u00dferordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen. Diese beschlie\u00dft mit 2\/3-Mehrheit der anwesenden Mitglieder. \u00a0<\/p>\n<p>Bei Aufl\u00f6sung des Vereins oder bei Wegfall steuerbeg\u00fcnstigter Zwecke f\u00e4llt das Verm\u00f6gen des Vereins an die Gemeinde Steinheim am Albuch, die es unmittelbar und ausschlie\u00dflich f\u00fcr gemeinn\u00fctzige Zwecke zu verwenden hat. Zum Beispiel zur \u201e F\u00f6rderung der Heimatpflege und Ortsversch\u00f6nerung durch Gartenbau und Gr\u00fcngestaltung\u201c<\/p>\n<p><strong style=\"font-size: 1rem;\">\u00a717 Inkraftsetzung<\/strong><\/p>\n<p>Die vorliegende Satzung tritt mit dem Eintrag in das Vereinsregister in Kraft. Durch sie werden die bisherigen Satzungen aufgehoben<\/p>\n<p>\u00a0<\/p>\n<p>Stand 08. April 2022<\/p>\n<p>\u00a0<\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Obst- und Gartenbauverein e.V. Steinheim am Albuch \u00a71 Name, Sitz, Rechtsnatur und Gesch\u00e4ftsjahr Der Verein f\u00fchrt den Namen Obst- und Gartenbauverein e.V. Steinheim am Albuch, nachstehend kurz Verein genannt. Er hat seinen Sitz in Steinheim am Albuch. Der Verein ist in das Vereinsregister des Amtsgerichtes Ulm eingetragen. 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